Bundesregierung erhöht Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar

Bundesregierung erhöht Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar
Bundesregierung erhöht Gebühren für Personalausweise ab 7. Februar

Seit dem 7. Februar gelten höhere Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Bundesregierung hat die Sätze per Verordnung angehoben. Betroffen sind Antragstellende sowohl über als auch unter 24 Jahren.

Was sich konkret ändert

Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, steigt die Gebühr von 37 Euro auf 46 Euro. Für Antragstellende, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Die neuen Sätze gelten unmittelbar seit dem Stichtag 7. Februar.

Wer die Entscheidung getroffen hat

Die Erhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat festgelegt. Dem Verfahren war eine Zustimmung des Bundesrates vorausgegangen. Damit handelt es sich um eine administrativ angeordnete Anpassung und nicht um eine gesetzliche Änderung durch den Bundestag.

Begründung und erwartete Folgen

Als Gründe für die Anhebung nennt das Innenministerium gestiegene Herstellungskosten der Ausweise, höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards sowie den Ausbau digitaler Prozesse. Für Antragstellende bedeutet die Änderung höhere Ausgaben bei der Neuausstellung oder Erneuerung des Dokuments.

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