
Im Kreis Offenbach können Inhaberinnen und Inhaber alter Führerscheine ab sofort den Pflichtumtausch auf das EU Kartenformat online beantragen. Die Fahrerlaubnisbehörde stellt dafür ein landesweites Portal bereit. Der neue Service soll den Behördengang für die Antragstellung ersetzen. Die Abholung des neuen Dokuments bleibt aus rechtlichen Gründen persönlich erforderlich.
Onlineverfahren und notwendige Unterlagen
Der Antrag ist über das zentrale Landesportal des Kreises erreichbar unter www.kreis-offenbach.de/Online-Antrag-Pflichtumtausch/. Voraussetzung für die digitale Beantragung ist ein Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach. Außerdem darf der bisherige Führerschein nicht als verloren oder gestohlen gemeldet sein.
Für den Antrag werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein benötigt. Diese Unterlagen können als Bilddateien hochgeladen oder mit der Kamera des Smartphones erfasst werden. Eine gültige E Mail Adresse ist erforderlich, damit die Behörde Rückfragen stellen und die Abholbenachrichtigung senden kann.
Fristen und Gültigkeit
Der gesetzlich vorgeschriebene Umtausch richtet sich nach Geburtsjahr oder Ausstellungsjahr des Führerscheins. Für die alten Papierführerscheine in rosa oder grauem Format ist das Geburtsjahr maßgeblich. Für die Jahrgänge 1953 bis 1971 sind die Fristen bereits verstrichen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 erledigen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Bei Kartenführerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgegeben wurden, entscheidet das Ausstellungsjahr. Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die übrigen Fristen sind gestaffelt und laufen gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Alle neu ausgegebenen Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren. Die Fahrberechtigung selbst bleibt von der Neuerteilung unberührt, sofern keine medizinischen oder rechtlichen Einwände vorliegen.
Gebühren, Bezahlung und Kontakt
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 Euro. Die Bezahlung ist online über ein elektronisches Zahlungssystem möglich. Nach Abschluss der digitalen Bearbeitung informiert die Fahrerlaubnisbehörde über die Abholung des neuen Führerscheins.
Weitere Informationen erteilt die Fahrerlaubnisbehörde des Kreises Offenbach telefonisch unter 06074 8180 0 oder per E Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de.
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